6. Juni 2024 | 17:30 18:30

Presse und Rundfunk können nur dann ihren Beitrag zur öffentlichen, insonderheit politischen Meinungsbildung leisten, wenn sie ungehinderten Quellenzugang haben.

Journalisten verstehen sich hier als Dienstleister für den Bürger. Ihre Leser, Hörer, Zuschauer oder generell Nutzer von Medienangeboten wollen Nachrichten und einordnende Kommentierung, aber sie wollen diese Nachrichten und Kommentierungen auch überprüfen können. Deshalb brauchen Journalisten und Bürger eben diesen ungehinderten Zugang zu Informationen.

Dabei helfen sollen Informationsfreiheitsgesetze, die aber noch nicht in allen Bundesländern in Kraft sind. Jüngste Recherchen zu den RKI-Files oder zum Corona-Expertenrat zeigen, dass auch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht unbedingt sofort zum Erfolg führen.

Auch hier ist mitunter ein Umweg über die Gerichte erforderlich. Das wollen wir mit Dr. Stefan Brink diskutieren. Brink war von 2017 bis 2022 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er ist jetzt geschäftsführender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt in Berlin.

 

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